Bitte beachten Sie:
Die aufgestellten Berechnungen sind unverbindliche Modellrechnungen für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Abhängig von Ihrer - hier nicht geprüften - individuellen steuerlichen Veranlagung und dem sozialversicherungsrechtlichen Status können diese Berechnungen für Ihre Vorsorge auch anders aussehen. Sie basieren auf der aktuellen Steuer- und Sozialgesetzgebung (Stand: 01.01.2025). Analyse vom 24.04.2025 der Software "bAV Rechner" (Version 2.2). Fachlich geprüfte Software der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH.
Der vorliegende bAV Rechner berücksichtigt derzeit nicht die abgabenrechtlichen Besonderheiten bzw. die abgabenrechtlichen Wechselwirkungen mit den Zusatzversorgungswerken im kommunalen öffentlichen Dienst, dem BRK und der katholischen Kirche. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nutzen Sie daher für qualifizierte Vorteilsberechnungen bitte die entsprechenden Beratungsstrecken in ALoA/VKB-Online bzw. OSPlus neo (bAV-light).